Europäische Regulierungskarte für MGAs

Europäische Regulierungskarte für MGAs

So funktioniert die Karte

Die Regulierungskarte stellt die Regeln dar, die das MGA-Geschäft in 21 europäischen Ländern bestimmen. Für jedes Land beantwortet eine spezialisierte Kanzlei dieselben zehn Fragen in eigenen Worten, mit den Namen der Anwälte, die sie verfasst haben.

Mitglieder lesen die Antworten im Mitgliederportal in sechs Sprachen.

Europäische Regulierungskarte für MGAs

Länder

Lydian

  • Belgien

CMS

  • Bosnien und Herzegowina
  • Luxemburg
  • Norwegen
  • Portugal
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Ungarn

Clyde & Co

  • Deutschland
  • Frankreich
  • Irland
  • Italien
  • Niederlande
  • Polen
  • Spanien
  • Vereinigtes Königreich

Die zehn Fragen

  1. Welche Lizenz benötige ich für das MGA-Geschäft (Underwriting und Schadenbearbeitung auf Grundlage eines Binders/einer Zeichnungsvollmacht eines Versicherers)?
  2. Welche Anforderungen sind mit der Lizenz verbunden?
  3. Wer ist meine Aufsichtsbehörde?
  4. Benötige ich Kapital, und wenn ja, wie viel?
  5. Kann ich einfach eine Zweigniederlassung eines EU-MGA registrieren?
  6. Kann ich einfach eine Zweigniederlassung eines Nicht-EU-MGA registrieren?
  7. Welche wesentlichen aufsichtsrechtlichen Pflichten habe ich?
  8. Kann ich vom Vereinigten Königreich aus Geschäfte in EU- und EWR-Staaten tätigen, und wenn ja, welche Anforderungen gelten?
  9. Der Binder – was ist im Vereinigten Königreich anders?
  10. Welche weiteren rechtlichen Anforderungen muss ich von Anfang an beachten?